Schulfruchtprogramm
Unsere Schule nimmt am EU-Schulfruchtprogramm teil. Jeden Dienstag wird Obst und Gemüse angeliefert und von zwei Mamas liebevoll portionsweise für die Klassen vorbereitet.
Welche Erzeugnisse sind im Schulfruchtprogramm zugelassen?
Das Schulfruchtprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.
Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich - entsprechend der EU-Vorgabe - Bananen. Erzeugnisse aus der Region und mit saisonalem Bezug sollen bevorzugt eingesetzt werden. Auch genussfertige, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte sowie Sauerkonserven) können einbezogen werden.
Entsprechend den Vorgaben des EG-Rechts sind Erzeugnisse mit zugesetztem Zucker, Fett, Salz bzw. Süßungsmitteln grundsätzlich ausgeschlossen.
Gesunde Schüler lernen besser!
Nähere Informationen zum EU-Projekt gibt es unter